Winterreifenpflicht in Deutschland: Regeln, Reifen und Bußgelder
Jedes Jahr stellen sich Autofahrer die gleiche Frage: Gibt es eine Winterreifenpflicht und wann muss ich wechseln? In Deutschland gilt keine feste Winterreifenpflicht nach Datum, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darfst du nur mit geeigneten Reifen fahren. Wer bei solchen Bedingungen mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist, riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein deutlich erhöhtes Sicherheitsrisiko.
Wichtig: Seit dem 1. Oktober 2024 reicht die frühere M+S-Kennzeichnung allein nicht mehr aus. Für winterliche Straßenverhältnisse sind Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol erforderlich. Das Symbol zeigt ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke und wird auch als 3PMSF-Kennzeichnung bezeichnet. Kältebeständige und für winterliche Bedingungen zugelassene Reifen erhöhen nicht nur die Sicherheit, sondern sind bei winterlichen Straßenverhältnissen auch gesetzlich vorgeschrieben.
In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige rund um Winterreifenpflicht, erlaubte Reifen, Bußgelder, Versicherung, Profiltiefe, Ausnahmen und praktische Tipps für den Alltag. Außerdem erklären wir, worauf du beim Kauf von Winterreifen oder Ganzjahresreifen achten solltest und welche Regeln bei Mietwagen, Anhängern, Reserverädern und Reisen ins Ausland wichtig sind.
Die derzeit gültige Winterreifenpflicht
Die Winterreifenpflicht in Deutschland gilt seit dem 4. Dezember 2010. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung. Dort ist geregelt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur mit einer an diese Wetterverhältnisse angepassten Bereifung gefahren werden darf.
In Deutschland gibt es also keinen festen Termin für den Reifenwechsel. Entscheidend ist immer die aktuelle Wetterlage. Sobald winterliche Straßenverhältnisse auftreten, sind geeignete Reifen Pflicht. Viele Autofahrer orientieren sich an der bekannten Regel „von Oktober bis Ostern“. Diese Faustregel ist praktisch, aber keine gesetzliche Vorschrift.
Für winterliche Wetterverhältnisse zugelassene Reifen müssen heute das sogenannte Alpine-Symbol tragen, also das Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Bereits seit dem 1. Januar 2018 galten hierfür neue Vorgaben. Für ältere Reifen mit reinem M+S-Symbol gab es eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024. Seit dem 1. Oktober 2024 sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol zulässig.
Wichtig ist außerdem, dass die wintertaugliche Bereifung auf allen vier Radpositionen montiert sein muss. Eine Mischbereifung, also beispielsweise Winterreifen auf nur einer Achse und Sommerreifen auf der anderen, ist bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht zulässig.
Der Hintergrund dieser gesetzlichen Anpassung liegt darin, dass das frühere M+S-Zeichen allein keine einheitlich überprüften Anforderungen an die Wintertauglichkeit sichergestellt hat. Im aktuellen § 36 Abs. 4 StVZO ist deshalb festgelegt, welche Reifen für winterliche Wetterverhältnisse anerkannt sind. Diese Vorschriften betreffen sowohl Fahrzeugführer als auch Fahrzeughalter. Prüfe daher immer, ob ein Fahrzeug korrekt bereift ist – auch dann, wenn du einen Mietwagen nutzt oder mit dem Auto einer anderen Person unterwegs bist.
Zeitraum der Winterreifenpflicht
Obwohl die Anforderungen an Winterreifen in den vergangenen Jahren präzisiert wurden, gibt es in Deutschland nach wie vor keinen gesetzlich festgelegten Zeitraum, in dem Winterreifen generell vorgeschrieben sind. Es handelt sich weiterhin um eine situative Winterreifenpflicht, also um eine Regelung, die von der tatsächlichen Wetterlage abhängt.
Viele Fahrzeugführer orientieren sich an der Faustregel „von Oktober bis Ostern“. Diese kann eine gute Orientierung sein, ersetzt aber nicht die Pflicht, die Bereifung an die tatsächlichen Straßen- und Wetterverhältnisse anzupassen. Auch außerhalb dieses Zeitraums darfst du bei winterlichen Verhältnissen nicht mit Sommerreifen fahren. In milden Wintern kann ein späterer Wechsel ausreichend sein, während bei frühem Kälteeinbruch ein früher Wechsel sinnvoll ist.
Wichtig ist vor allem die rechtzeitige Planung. Werkstätten sind bei plötzlichem Wintereinbruch oft stark ausgelastet. Wer frühzeitig wechselt, vermeidet lange Wartezeiten und sichert sich eine größere Auswahl beim Reifenkauf.
Ist dein Fahrzeug mit Sommerreifen lediglich geparkt und wird nicht bewegt, liegt grundsätzlich kein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht vor. Entscheidend ist also nicht die Jahreszeit allein, sondern ob du das Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen tatsächlich im öffentlichen Straßenverkehr nutzt.
Welche Reifen sind im Winter erlaubt?
Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen nur Reifen verwendet werden, die für den Wintereinsatz geeignet sind. Entscheidend ist das Alpine-Symbol. Dieses Zeichen zeigt einen Berg mit Schneeflocke und bestätigt, dass der Reifen definierte Tests auf Schnee bestanden hat.
Reifen mit der alten M+S-Kennzeichnung gelten seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr automatisch als wintertauglich. Die M+S-Kennzeichnung war nicht ausreichend geschützt und konnte von Herstellern ohne einheitliche Prüfung vergeben werden. Deshalb wurde sie durch das Alpine-Symbol als verbindliche Winterkennzeichnung ersetzt.
Beim Kauf von Winterreifen oder Ganzjahresreifen solltest du daher immer gezielt auf das Alpine-Symbol achten. Nur so bist du bei winterlichen Straßenverhältnissen rechtlich und sicherheitstechnisch auf der sicheren Seite.
Winterreifen oder Ganzjahresreifen?
Viele Autofahrer stellen sich die Frage, ob sie klassische Winterreifen oder Ganzjahresreifen verwenden sollten. Beide Varianten sind bei winterlichen Bedingungen erlaubt, sofern sie das Alpine-Symbol tragen.
Winterreifen sind speziell für niedrige Temperaturen, Schnee, Eis und Schneematsch entwickelt. Sie bieten bei schwierigen winterlichen Straßenverhältnissen in der Regel bessere Haftung, kürzere Bremswege und mehr Kontrolle.
Ganzjahresreifen sind ein Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen. Sie eignen sich vor allem für Fahrer mit geringer Fahrleistung, für Stadtverkehr oder für Regionen mit eher milden Wintern. Wer regelmäßig bei Schnee, Eis oder in bergigen Regionen unterwegs ist, sollte jedoch auf echte Winterreifen setzen, da diese meist größere Sicherheitsreserven bieten.
Bußgelder und Punkte bei falscher Bereifung
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Reifen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wenn du in Deutschland bei Schnee, Glätte oder Schneematsch ohne vorgeschriebene Winterbereifung fährst, musst du mit Konsequenzen rechnen. Das gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die auf deutschen Straßen unterwegs sind.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren ohne geeignete Winterbereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen | ab 60 € | 1 Punkt |
| Mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer | ab 80 € | 1 Punkt |
| Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | ab 100 € | 1 Punkt |
| Mit Unfallfolge | ab 120 € | 1 Punkt |
| Fahrzeughalter lässt Fahrt ohne geeignete Bereifung zu | ab 75 € | 1 Punkt |
Verantwortlich ist grundsätzlich der Fahrer des Fahrzeugs. In bestimmten Fällen kann jedoch auch der Fahrzeughalter belangt werden, wenn er die Fahrt mit ungeeigneter Bereifung zulässt oder anordnet. Neben den finanziellen Folgen sollte vor allem der Sicherheitsaspekt im Vordergrund stehen: Ungeeignete Reifen erhöhen das Unfallrisiko erheblich.
Auch der Fahrzeughalter kann mitverantwortlich sein, wenn er zulässt, dass ein Fahrzeug ohne geeignete Bereifung gefahren wird. Hinzu kommt, dass bei einem Unfall mit nicht angepasster Bereifung auch versicherungsrechtliche Nachteile drohen können. Insbesondere dann, wenn grobe Fahrlässigkeit im Raum steht, kann die Leistung der Kaskoversicherung gekürzt werden. Maßgeblich sind dabei immer die Umstände des Einzelfalls.
Selbst wenn du einen Unfall nicht allein verschuldet hast, kann eine ungeeignete Bereifung unter Umständen zu einer Mithaftung führen. In solchen Fällen wird jeweils geprüft, ob die falschen Reifen zur Schadensentstehung oder zur Höhe des Schadens beigetragen haben.
Auswirkungen auf die Versicherung
Die Wahl der richtigen Reifen hat nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Auswirkungen. Versicherungen können im Schadensfall prüfen, ob das Fahrzeug den Straßen- und Wetterverhältnissen entsprechend ausgerüstet war.
In der Kaskoversicherung kann es zu Leistungskürzungen kommen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Fahren ohne geeignete Winterreifen kann unter Umständen entsprechend bewertet werden. Auch in der Haftpflichtversicherung kann sich eine Mitschuld ergeben. Selbst wenn du einen Unfall nicht allein verursacht hast, kann ungeeignete Bereifung negative Auswirkungen auf die Regulierung haben.
Geeignete Reifen sind daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht bei winterlichen Bedingungen, sondern auch ein wichtiger Schutz vor zusätzlichen Kosten.
Profiltiefe und Sicherheit
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt in Deutschland 1,6 mm. Für den Wintereinsatz ist dieser Wert jedoch sehr niedrig. Für mehr Sicherheit werden bei Winterreifen häufig mindestens 4 mm Profiltiefe empfohlen, da nur so ausreichend Grip auf Schnee, Eis und Schneematsch erhalten bleibt.
Mit abnehmender Profiltiefe verschlechtern sich Bremsverhalten und Traktion deutlich. Das Reifenprofil sorgt dafür, dass Wasser und Schneematsch abgeleitet werden und der Reifen Kontakt zur Fahrbahn hält. Ist das Profil zu gering, steigt die Gefahr von Aquaplaning, Rutschen und Kontrollverlust.
Kontrolliere deine Reifen daher regelmäßig. Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber zur Mindestprofiltiefe .
Besonderheiten und Ausnahmen
Die Winterreifenpflicht gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen. Dennoch existieren einige Ausnahmen und Sonderregelungen.
- Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge können von der Pflicht ausgenommen sein.
- Bei bestimmten Nutzfahrzeugen gelten abweichende Vorschriften.
- Anhänger benötigen keine eigenen Winterreifen, wintertaugliche Reifen können aber sinnvoll sein.
- Für Motorräder bestehen besondere Regelungen, da die Auswahl geeigneter Winterreifen eingeschränkt sein kann.
- Einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen.
- Auch motorisierte Krankenfahrstühle, Stapler sowie bestimmte Sonderfahrzeuge können ausgenommen sein.
Auch wenn für einzelne Fahrzeugarten Ausnahmen gelten, bleibt die Verantwortung beim Fahrer: Das Fahrzeug muss jederzeit sicher geführt werden können und zur aktuellen Wetterlage passen.
Motorräder und Winterreifenpflicht
Für Motorräder besteht keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Eine pauschale gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Wer bei winterlichen Bedingungen dennoch mit dem Motorrad fährt, sollte seine Fahrweise den Verhältnissen besonders vorsichtig anpassen.
Schneeketten und Spikereifen
Schneeketten werden in Deutschland heute seltener benötigt als früher, können in bestimmten Regionen und bei entsprechender Beschilderung aber weiterhin erforderlich sein. Ist die Nutzung durch Verkehrszeichen vorgeschrieben, müssen Schneeketten angelegt werden. In Deutschland gilt mit Schneeketten eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Spikereifen sind auf deutschen Straßen grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen gelten nur in eng begrenzten Sonderfällen, etwa auf bestimmten grenznahen Strecken.
Winterreifenpflicht in anderen Ländern
Die Frage, ob die Winterreifenpflicht auch in anderen europäischen Ländern gilt, ist durchaus berechtigt. Tatsächlich unterscheiden sich die Regelungen von Land zu Land teils deutlich. Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich daher vorab über die jeweiligen Vorschriften informieren.
In vielen europäischen Ländern gelten eigene Regeln zur Winterbereifung. Teilweise sind feste Zeiträume vorgeschrieben, in anderen Ländern gelten witterungsabhängige Regelungen, regionale Vorschriften oder strengere Anforderungen an die Profiltiefe. In Österreich gilt zum Beispiel eine Winterausrüstungspflicht für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen vom 1. November bis zum 15. April, sofern winterliche Fahrbahnverhältnisse herrschen.
Auch in vielen weiteren europäischen Ländern gibt es besondere Vorschriften für das Fahren im Winter. Dazu zählen je nach Land feste Zeiträume, situative Pflichten oder zusätzliche Vorgaben für Schneeketten. In der Schweiz besteht beispielsweise keine allgemeine Winterreifenpflicht, allerdings kann ungeeignete Bereifung dort bei einem Unfall oder einer Verkehrsbehinderung rechtliche und versicherungsrechtliche Folgen haben.
Wenn du ins Ausland reist, solltest du dich daher vor Fahrtantritt immer über die aktuell geltenden nationalen und regionalen Vorschriften informieren. Gerade in Wintersportregionen können zusätzliche Regeln zu Schneeketten oder besonderen Streckenabschnitten gelten. Eine gute Vorbereitung hilft, Bußgelder zu vermeiden und sorgt für eine sichere Fahrt im Ausland.
Winterreifen nach aktuellen Standards kaufen
Wenn du dich an die geltenden Vorschriften zur Winterreifenpflicht hältst, bist du beim nächsten Reifenkauf auf der sicheren Seite. Achte beim Kauf darauf, dass Winter- oder Ganzjahresreifen für winterliche Wetterverhältnisse zugelassen sind und das Alpine-Symbol tragen.
Wie lange ein Satz Winterreifen genutzt werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab – etwa von Fahrleistung, Lagerung, Pflege und dem Alter des Reifens. Unabhängig von der Profiltiefe sollten Winterreifen regelmäßig geprüft und bei nachlassender Leistungsfähigkeit oder hohem Alter rechtzeitig ersetzt werden.
Passende Reifen findest du direkt in unseren Kategorien für Winterreifen und Ganzjahresreifen.
Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht
Gilt die Winterreifenpflicht auch für ausländische Fahrzeuge?
Ja. Der deutsche Gesetzgeber macht hier keinen Unterschied. Es spielt keine Rolle, ob ein Fahrzeug in Deutschland oder im Ausland zugelassen ist. Wer auf deutschen Straßen mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss die in Deutschland geltenden Vorschriften beachten. Im Ausland registrierte Fahrzeuge sind daher von der Winterreifenpflicht nicht ausgenommen.
Darf ich mit Sommerreifen parken?
Ja. Solange das Fahrzeug nicht bei winterlichen Straßenverhältnissen bewegt wird, droht allein durch das Parken kein Bußgeld wegen fehlender Winterreifen. Grundsätzlich gilt: Nur wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, droht bei winterlichen Wetterverhältnissen ein Bußgeld.
Brauche ich fünf Winterreifen?
Nein. Ein Sommerreifen als Reserverad darf im Notfall kurzfristig genutzt werden. Wenn du im Fall einer Reifenpanne vorübergehend ein Not- oder Ersatzrad montieren musst, ist dies für die direkte Weiterfahrt bis zur nächsten geeigneten Werkstatt in der Regel zulässig. Die Fahrt sollte jedoch vorsichtig und nur bis zur nächstmöglichen Werkstatt oder sicheren Wechselmöglichkeit erfolgen.
Bei der nächstmöglichen Gelegenheit sollte deshalb wieder ein passender wintertauglicher Reifen montiert werden. Dauerhaft mit einem Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen weiterzufahren, ist jedoch nicht erlaubt. Geschieht das nicht, kann dies rechtlich genauso gewertet werden wie ein allgemeiner Verstoß gegen die Winterreifenpflicht.
Was gilt bei Mietfahrzeugen ohne Winterreifen?
Autovermietungen müssen ihren Kunden ein Fahrzeug anbieten, das verkehrssicher und fahrbereit ist. Bei winterlichen Straßenbedingungen wäre ein Mietwagen mit Sommerreifen nicht verkehrssicher. Daher solltest du vor der Übernahme immer prüfen, ob das Fahrzeug mit geeigneter Bereifung ausgestattet ist.
Ein gesondertes Entgelt für wintertaugliche Bereifung kann im Mietvertrag vereinbart werden. Kläre daher am besten vorab, ob das gewünschte Mietfahrzeug über geeignete Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol verfügt. Ist der Mietwagen bereits ohne gesonderte Vereinbarung entsprechend ausgerüstet, sollte dies transparent kommuniziert werden.
Brauchen Anhänger Winterreifen?
Ein Anhänger ist kein Kraftfahrzeug und unterliegt deshalb nicht der situativen Winterreifenpflicht, die für Kraftfahrzeuge gilt. Dennoch empfehlen Experten aus Sicherheitsgründen auch bei Anhängern den Einsatz wintertauglicher Reifen, insbesondere wenn sie in der kalten Jahreszeit regelmäßig genutzt werden.
Sind Schneeketten erlaubt?
Ja. Schneeketten sind erlaubt und können in bestimmten Situationen sinnvoll oder durch Verkehrszeichen vorgeschrieben sein. Ist die Nutzung durch Verkehrszeichen vorgeschrieben, müssen Schneeketten angelegt werden. In Deutschland gilt mit Schneeketten eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Sind Spikereifen erlaubt?
Nein. Spikereifen sind in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen gelten nur in eng begrenzten Sonderfällen, etwa auf bestimmten grenznahen Strecken.
Autorenhinweis
Geschrieben von Pierre Bonse
Freier Texter & Fachredakteur
Pierre Bonse schreibt für die Goodwheel Themengarage über Reifen, Räder, Fahrzeugtechnik und Mobilität. Seine Beiträge verbinden sorgfältige Recherche mit verständlichen Erklärungen und praktischen Tipps rund um Reifenkauf, Fahrzeugpflege und Sicherheit.
Schwerpunkte: Reifen-ABC, Reifen & Felgen, Reifentests, Kfz-Wissen
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