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Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief einfach erklärt

Seit 2005 gibt es in Deutschland die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Sie ersetzt die bisherigen Fahrzeugpapiere: den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief. Im Folgenden erfährst du, warum die neuen Fahrzeugdokumente eingeführt wurden, welche Informationen sie enthalten, worin sich Teil 1 und Teil 2 unterscheiden und welche Pflichten Fahrzeugführer und Fahrzeughalter beachten müssen.

Warum gibt es die neue Zulassungsbescheinigung?

Die Zulassungsbescheinigung legt fest, ob ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt den früheren Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 den früheren Fahrzeugbrief. Gründe für die Umstellung auf die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sind einerseits die Vereinheitlichung auf europäischer Ebene und andererseits die Sicherheit. Die amtlichen Fahrzeugdokumente gelten europaweit und sind fälschungssicherer gestaltet. Dafür verfügen sie unter anderem über fluoreszierende Fasern, Wasserzeichen, Mikroschrift und UV-Zeichen.

Unterschiede und Inhalte der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält die technischen Daten des Kfz, die in Europa zur Zulassung vorliegen müssen. Genau wie der frühere Fahrzeugschein muss die originale Zulassungsbescheinigung Teil 1 immer mitgeführt werden. Der Vorteil des neuen Dokuments: Die Daten sind mit alphanumerischen Codes versehen, die EU-weit einheitlich sind. Das erleichtert die Lesbarkeit, auch für ausländische Behörden.

Im Unterschied zum alten Fahrzeugschein enthält die Zulassungsbescheinigung Teil 1 teilweise andere Informationen. Häufig als Nachteil bemängelt wird, dass nur noch eine Reifengröße angegeben wird, ausgehend vom Serienzustand des Fahrzeugs. Im alten Fahrzeugschein wurden mehrere optionale Reifengrößen angegeben, die ebenfalls für das Fahrzeug zugelassen sind. Allerdings bietet die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit Feld 22 die Möglichkeit, vom Serienzustand abweichende Reifengrößen einzutragen. Sollte der Platz nicht ausreichen, kann die Zulassungsbehörde ein weiteres Dokument an die Zulassungsbescheinigung heften. Bei Stilllegung deines Autos kannst du die Zulassungsbescheinigung Teil 1 behalten; dies wird direkt in dem Papier vermerkt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist seit 2005 der Nachfolger des Fahrzeugbriefs und gilt als wichtiger Nachweis zum Fahrzeug. Sie sollte niemals dauerhaft im Auto mitgeführt werden. Das Dokument enthält unter anderem das Datum der Erstzulassung und die Anzahl der Halter. Namentlich werden aus Datenschutzgründen nur noch der letzte und der aktuelle Fahrzeughalter dokumentiert. Weitere vorhergehende Halter werden lediglich beziffert.

Ein Unterschied und möglicher Nachteil der Zulassungsbescheinigung Teil 2 gegenüber dem früheren Fahrzeugbrief besteht darin, dass technische Daten nur noch reduziert aufgeführt werden. Eine weitere Änderung ist, dass vorübergehende Stilllegungen des Kfz nicht mehr festgehalten werden. Neben der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist es ratsam, weitere Besitznachweise wie Kaufvertrag und Rechnung über das Fahrzeug aufzubewahren.

Informationen zur Weiternutzung und zum Umtausch von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief

Wenn du noch im Besitz der alten Fahrzeugdokumente bist, gibt es zunächst keinen Grund, aktiv zu werden. Die Zulassungsbescheinigung gilt für Kfz, die nach dem Stichtag 2005 angemeldet wurden. Wenn dein Auto noch über Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein zugelassen ist, bleiben diese Dokumente vorerst gültig. Du bist als Halter nicht automatisch zum Umtausch gegen die neue Zulassungsbescheinigung verpflichtet.

Steht allerdings ein Besitzerwechsel oder ein Umbau an, der in den Fahrzeugpapieren festgehalten werden muss, müssen die alten Papiere gegen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 getauscht werden. Dieser Umtausch ist gebührenpflichtig.

Die Zulassungsbescheinigung kannst du bei deiner zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Für den Antrag benötigt die Behörde in der Regel die Bescheinigung über die Haupt- und Abgasuntersuchung des Kfz sowie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung. Sowohl für die Zulassungsbescheinigung Teil 1 als auch für Teil 2 können je nach Aufwand Gebühren anfallen. Die Bearbeitung und Erstellung der neuen Bescheinigungen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel kann aber eine vorläufige Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden.

Welche Pflichten hat der Fahrzeugführer bzw. Fahrzeughalter?

Im Fahrzeug muss grundsätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitgeführt werden – unabhängig davon, ob es sich beim Fahrzeugführer auch um den Halter des Fahrzeuges handelt. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist, ebenso wie früher der Fahrzeugschein, auf Verlangen der Polizei vorzulegen. Die Dokumente dienen den Beamten zur Feststellung der Fahrzeug- und Halterdaten.

Wenn du die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht mit dir führst, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld geahndet werden kann. Entsprechende Bußgelder und verwandte Regelungen sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgehalten.

Im In- und Ausland gilt: Wenn dir die Zulassungsbescheinigung entwendet wurde, muss der Diebstahl umgehend sowohl der Zulassungsstelle als auch der Polizei gemeldet werden. Für einen Neuantrag oder eine Ersatzbescheinigung wird häufig eine beglaubigte, eidesstattliche Versicherung über den Verlust benötigt. Der Antrag erfolgt ebenfalls bei der zuständigen Zulassungsstelle, in manchen Regionen auch beim Bürgeramt.

Beim Verkauf des Fahrzeugs muss die komplette Zulassungsbescheinigung, also Teil 1 und Teil 2, dem Käufer und neuen Halter des Kfz übergeben werden.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog zu Zulassung, Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
Auszug aus dem Bußgeldkatalog rund um Zulassung, HU und AU.

Autorenhinweis

Geschrieben von Pierre Bonse

Portrait von Pierre Bonse, freier Texter und Fachredakteur der Goodwheel Themengarage

Freier Texter & Fachredakteur

Pierre Bonse schreibt für die Goodwheel Themengarage über Reifen, Räder, Fahrzeugtechnik und Mobilität. Seine Beiträge verbinden sorgfältige Recherche mit verständlichen Erklärungen und praktischen Tipps rund um Reifenkauf, Fahrzeugpflege und Sicherheit.

Schwerpunkte: Reifen-ABC, Reifen & Felgen, Reifentests, Kfz-Wissen

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